Die VDZB - Richtlinie

DIE VDZB - RICHTLINIE


Geprüfte Sicherheit

Der Verband der Deutschen Zulieferindustrie für das Bestattungsgewerbe (VDZB) e.V. ist zum 1. Januar 2003 durch die Verschmelzung des Bundesverbandes Sargindustrie (BVSI) e.V. und des Verbandes der deutschen Bestattungswäsche-Industrie (VDBI) e.V. entstanden.

Die Fach gemeinschaft “Särge aus Vollholz” des VDZB, in der knapp 50 Hersteller von Vollholzsärgen aus dem gesamten Bundesgebiet organisiert sind, hat hohe Umweltschutzanforderungen und Qualitätsstandards für Vollholzsärge für die Erd- und Feuerbestattung gleichermaßen festgelegt.

Darin sind auch Anforderungen an die Beschichtung von Sargmaterialien enthalten, die ihrerseits die Bestimmungen der VDI-Richtline 3891 “Emissionsminderung Einäscherungsanlagen” inkludieren.Im Detail müssen Beschichtungsmaterialien nach der oben genannten Richtlinie folgende Bedingungen erfüllen:


Lackierungen und Beschichtungen müssen beim Verbrennen raucharm sein. Decklacke müssen absolut frei von Nitrozellulose sein. Bei pigmentierter Farbgebung dürfen die Grundierschichten (z. B. Ritzgrund) nicht mehr als 5 % Nitrozellulose im Festkörper enthalten. Der Gesamtaufbau soll normal entflammbar sein. Halogenorganische und schwermetallhaltige Stoffe dürfen beim bestimmungsgemäßen Aufbau nicht eingesetzt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des VDBZ. 
www.vdbz.de
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